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   VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50   

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https://dejure.org/2014,24285
VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50 (https://dejure.org/2014,24285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2014 - 6 ZB 14.50 (https://dejure.org/2014,24285)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2014 - 6 ZB 14.50 (https://dejure.org/2014,24285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Mindestanforderungen an ärztliches Gutachten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen an ärztliches Gutachten im Zurruhesetzungsverfahren

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Die Vorschrift stellt in diesem Zusammenhang eine die Grundregel des Satzes 1 ergänzende Regelung dar, mit deren Hilfe - einem Regelbeispiel bzw. einer gesetzlichen Vermutung entsprechend oder zumindest vergleichbar - die Feststellung der Dienstunfähigkeit im Einzelfall erleichtert werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 19; OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 440/10 - juris Rn. 90).

    Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 20; OVG NW, U.v. 22.1.2010 - 1 A 2211.07 - juris Rn. 35 ff.).

    Bei der Prüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG muss insbesondere plausibel sein, dass keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490.11 - juris Rn. 8).

    Eine Depression muss keineswegs zwingend zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führen (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 24; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490/11 - juris Rn. 12); so heißt es etwa in dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation, dass bei einer leichten Depression der betroffene Patient oft in der Lage sei, die meisten Aktivitäten fortzusetzen.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14).

    Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 B 1490/11

    Hinreichende und nachvollziehbare Begründung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Eine Depression muss keineswegs zwingend zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führen (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 24; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490/11 - juris Rn. 12); so heißt es etwa in dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation, dass bei einer leichten Depression der betroffene Patient oft in der Lage sei, die meisten Aktivitäten fortzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10

    Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Die Vorschrift stellt in diesem Zusammenhang eine die Grundregel des Satzes 1 ergänzende Regelung dar, mit deren Hilfe - einem Regelbeispiel bzw. einer gesetzlichen Vermutung entsprechend oder zumindest vergleichbar - die Feststellung der Dienstunfähigkeit im Einzelfall erleichtert werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 19; OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 440/10 - juris Rn. 90).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Denn die Verfügung entfaltet weiterhin Rechtswirkungen, weil der Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Bemessung des Ruhegehalts außer Betracht bleibt und die Ruhestandsversetzung Grundlage für die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist (BVerwG, B.v. 3.6.2014 - 2 B 105.12 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 14).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
    Sie muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen inhaltlich nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2007 - 2 A 6.06 - juris Rn. 23; B.v. 6.3.2012 - 2 A 5.10 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

  • VG München, 14.01.2015 - M 5 E 14.5086

    Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Ruhestandsversetzung

    Bei der Prüfung nach Art. 65 Abs. 1 BayBG muss insbesondere plausibel sein, dass keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (BayVGH, U. v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; OVG NW, B. v. 3.2.2012 - 1 B 1490.11 - juris Rn. 8; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris; zur Plausibilität: BayVGH, B. v. 19.9.2014 - 3 C 13.2642 - juris).

    Die Schreiben des Polizeiärztlichen Dienstes kommen einem lediglich formblattmäßigen Ankreuzen gleich (vgl. BayVGH, B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris), da jegliche sich aufdrängende Auseinandersetzung zum Gesundheitszustand fehlt.

  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz

    Grundlage für die Entscheidung über die Dienstfähigkeit ist ein nach einer ärztlichen Untersuchung nach Maßgabe des § 48 BBG erstelltes Gutachten, das sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d. h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten enthalten muss, sein abstraktfunktionelles Amt weiter auszuüben (BVerwG, U.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris; BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 6 ZB 13.2470

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; maßgeblicher

    Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 7 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 6 ZB 16.679

    Zwangspensionierung wegen Dienstunfähigkeit - Erfolgloser

    Das Verwaltungsgericht (S. 10 f. des Urteils) ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris) und des Senats (z. B. BayVGH, U. v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 9) davon ausgegangen, dass ärztliche Gutachten zur Frage der Dienstunfähigkeit hinreichend und nachvollziehbar begründet sein müssen.
  • VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand

    Die streitgegenständliche Verfügung entfaltet weiterhin Rechtswirkung, weil der Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Bemessung des Ruhegehalts außer Betracht bleibt, die zum 28.10.2014 erfolgte Beförderung des Klägers zum Bundesbahnhauptsekretär in BesGr A 8 nicht mehr ruhegehaltfähig wird und die Ruhestandsversetzung gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG Grundlage für die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist (vgl. insoweit auch BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 6).
  • VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 1 K 14.1331

    Ruhestandsversetung wegen Polizeidienstunfähigkeit

    Denn die streitgegenständliche Verfügung entfaltet weiterhin Rechtswirkung, weil der Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Bemessung des Ruhegehalts außer Betracht bleibt und die Ruhestandsversetzung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 3 BayBG Grundlage für die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist (vgl. insoweit auch BayVGH, B. v. 13.8.2014, 6 ZB 14.50, Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684

    Versetzung in den Ruhestand; Feststellung der Dienstunfähigkeit

    Die Verantwortung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit hat freilich die Behörde, nicht der begutachtende Amtsarzt (BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 8).
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